Lizenzvereinbarung
Lizenzvereinbarung zur Nutzung des SFB-Auszeichnungssiegels
Zwischen SFB – Staatliche Fördermittelberatung, (im Folgenden: „SFB“ oder „Lizenzgeber“) und dem Lizenznehmer wird folgende Vereinbarung geschlossen:
§1 Einräumung der Nutzungsrechte Rechtsinhaber SFB ist Inhaber aller Rechte am offiziellen Auszeichnungssiegel „SFB-Zertifiziertes Unternehmen“ einschließlich Design, Layout und textlicher Bestandteile. Inhalt des Siegels Das Siegel enthält die jeweilige Auszeichnungsbezeichnung, den Namen des ausgezeichneten Unternehmens sowie die ausgewiesene Gültigkeitsdauer. Lizenzumfang SFB räumt dem Lizenznehmer ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht am Siegel ein. Die Nutzung ist räumlich auf Deutschland, Österreich und die Schweiz beschränkt. Eine weltweite Nutzung ist nur nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung möglich. Die Lizenz gilt für sämtliche Kommunikationsmittel des Unternehmens, wie z. B.: – Webseiten – Social-Media-Kanäle – Präsentationen – Print- und Werbematerialien Prüfgrundlage Die Vergabe des Siegels beruht auf dem geprüften Ergebnis des jeweiligen Qualifizierungs- oder Weiterbildungsprozesses. Ein Anspruch auf Herausgabe der Prüfunterlagen besteht nicht. Falsche, unvollständige oder irreführende Angaben des Lizenznehmers führen zum sofortigen Erlöschen der Auszeichnung und zur Untersagung der Siegelnutzung. Änderung des Prüfprozesses SFB behält sich vor, Kriterien, Bewertungsmaßstäbe und Prüfprozesse jederzeit anzupassen. Bereits erteilte Siegel bleiben bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit unberührt. Unveränderte Nutzung Das Siegel darf ohne schriftliche Zustimmung von SFB nicht verändert werden. Erlaubt sind ausschließlich proportionale Größenanpassungen, sofern alle Bestandteile klar erkennbar bleiben. Ein Verstoß führt zum Ausschluss der Nutzungslizenz.
§2 Lizenzgebühren und Laufzeit Lizenzgebühr Die Nutzung des Siegels ist an eine Lizenzgebühr gebunden. Die jeweilige Gebühr ergibt sich aus dem Angebot bzw. der ausgestellten Rechnung. Sofern nicht anders vereinbart, ist die Gebühr sofort nach Rechnungstellung fällig. Gültigkeitsdauer und Verlängerung Die Laufzeit des Siegels ergibt sich aus der angegebenen Gültigkeitsdauer. Das Ablaufdatum bezieht sich stets auf den letzten Kalendertag des genannten Monats. Wird die Lizenz nicht spätestens zwei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt, verlängert sie sich automatisch um ein weiteres Jahr – ohne erneute Prüfung. Die automatische Verlängerung ist maximal drei Mal möglich. Nach Ablauf dieser drei Verlängerungsjahre ist automatisch eine neue Prüfung nach dann gültigen Vorgaben erforderlich. Schriftliche Kündigungen müssen per E-Mail oder Post eingehen. Eine unterjährige Kündigung ist ausgeschlossen.
§3 Haftung Rechtliche Verantwortung der Nutzung SFB übernimmt keine Gewähr für die rechtliche oder wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Siegelverwendung im Einzelfall. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, eigenverantwortlich zu prüfen, ob die Nutzung rechtlich unbedenklich ist. Kommt es aufgrund unsachgemäßer oder rechtswidriger Nutzung zu Ansprüchen Dritter, stellt der Lizenznehmer SFB auf erstes Anfordern vollständig frei. Prüfprozess und Informationen Die Prüfung basiert auf den bereitgestellten Angaben sowie öffentlich zugänglichen Informationen. Eine tiefgehende wirtschaftliche, steuerliche oder rechtliche Prüfung findet nicht statt. Die Auszeichnung trifft keine Aussage über die wirtschaftliche Lage, Zukunftsprognose oder Bonität des Unternehmens. Eine Haftung von SFB für Vollständigkeit oder Richtigkeit der Informationen ist ausgeschlossen. Haftungsbegrenzung SFB haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet SFB nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und lediglich bis zur Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens.
§4 Außerordentliche Kündigung Sofortiges Nutzungsverbot Verstößt der Lizenznehmer gegen diese Lizenzbedingungen, insbesondere durch Fehlgebrauch des Siegels, behält sich SFB das Recht vor, die Vereinbarung fristlos und mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Ein Anspruch auf Rückerstattung der Lizenzkosten besteht nicht.
§5 Schlussbestimmungen Es gilt deutsches Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist – soweit zulässig – der Sitz des Lizenzgebers. Eine Abtretung der Lizenzrechte an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung von SFB möglich. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, etwaige Vertriebspartner oder Dienstleister, die mit dem Siegel arbeiten, zur Einhaltung dieser Lizenzbedingungen anzuhalten. Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt. SFB behält sich das Recht vor, den Lizenznehmer im Rahmen der eigenen Kommunikation (Website, Broschüren, Präsentationen) namentlich oder bildlich zu erwähnen. Mit Zahlung der Lizenzgebühr und/oder Nutzung des Siegels akzeptiert der Lizenznehmer diese Lizenzvereinbarung vollumfänglich.
November 2025
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